Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Thurgau

überbetriebliche Kurse

Die obligatorischen überbetrieblichen Kurse ergänzen die Ausbildung im Lehrbetrieb. Der wichtige Austausch und die gemeinsame Erarbeitung der unterschiedlichen Themen und Anwendungen bereichern das vernetzte und praxisorientierte Denken und Handeln.

 

Durchführung der üK

Für die Durchführung der üK’s gelten folgende verbindliche Regeln:

  • Während der Zeitfenster haben die überbetrieblichen Kurse (üK) der Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Priorität. In der übrigen Zeit hat der Unterricht an den Berufsfachschulen Priorität.
  • Das Zeitfenster für den üK1 ist schulfreie Zeit.
  • Falls die Berufsfachschulen während der Zeitfenster der üK2 bis üK4 Unterricht anbieten, darf den Lernenden aus der Abwesenheit für ihre Teilnahme an den üK’s keinerlei Nachteile erwachsen. Die Berufsfachschulen passen ihre Unterrichtsgestaltung, die Planung von Semesterprüfungen und die Absenzenregelung entsprechend an.

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