Bestehensregeln

Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
a. für den betrieblichen Teil:
1. die Note 4.0 oder höher ist, und
2. nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist,
     und
3. keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3,0 liegt.

b. für den schulischen Teil:
1. die Note 4.0 oder höher ist, und
2. nicht mehr als zwei Fachnoten des schulischen Teils ungenügend sind,
     und
3. die Summe der gewichteten negativen Notenabweichungen zur
     Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.