Grundlagendokumente

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) ist die gesetzliche Grundlage für alle Berufsbereiche ausserhalb der Hochschulen. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der dual ausgerichteten schweizerischen Berufsbildung mit ihrem charakteristischen Praxis- und Arbeitsmarktbezug.

Mit dem Berufsbildungsgesetz liegen die Grundlagen vor, um die Berufsbildung umfassend zu fördern. Als offenes Rahmengesetz konzipiert, trägt es dem steten Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt Rechnung und ermöglicht neue Entwicklungen. Es bietet differenzierte Wege der beruflichen Bildung, fördert die Durchlässigkeit im Berufs- und zum gesamten Bildungssystem und basiert auf einer leistungsorientierten Finanzierung.

Das BBG enthält die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundes zu folgenden Bereichen:

  • berufliche Grundbildung, einschliesslich Berufsmaturität
  • höhere Berufsbildung
  • berufsorientierte Weiterbildung
  • Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel
  • Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen
  • Zuständigkeit und Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
  • Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung

Ergänzt wird das Berufsbildungsgesetz durch Vollzugsvorschriften des Bundes und der Kantone. Beispiele:

  • Verordnung über die Berufsbildung (BBV)
  • Bildungsverordnungen zu den einzelnen Berufen
  • Vollzugsvorschriften der Kantone (Einführungs- oder Vollzugsgesetze)
  • Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
  • Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen

Ausbildungsplanung

Um einen Überblick über den Ablauf der Lehre zu gewinnen, wird am besten ein persönlicher Einsatzplan und ein individuelles betriebliches Ausbildungsprogramm über die ganze Lehrzeit erstellt. So sind die Lernenden, aber auch die Berufsbildner immer im Bild, was während der Lehre in welcher Abteilung zu erledigen ist.

Der persönliche Einsatzplan und das individuelle betriebliche Ausbildungsprogramm der betriebsinternen Ausbildung werden gemeinsam mit dem Berufsbildner und dem Lernenden zusammen erarbeitet, resp. zusammengestellt.

Ausbildungskontrolle

Mit dem betrieblichen Ausbildungsprogramm und der Ausbildungskontrolle wird sichergestellt, dass die 18 betrieblichen Pflicht-Leistungsziele und die 4 zu bearbeitenden Wahlpflicht-Leistungsziele umgesetzt werden.

Die Ausbildungskontrolle wird durch die/den Lernenden einmal pro Semester geführt und mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner besprochen.

Die Ausbildungskontrolle und die Selbstreflexion der Lernenden fliesst in das Ausbildungs- und Leistungsprofil.

https://www.igkg.ch/de/kauffrau-kaufmann-efz-d-and-a/betrieblich-organisierte-grundbildung-bog/ab-2017